„Bulgarische Finanzgruppe“ GmbH (eine vom Außenministerium lizenzierte Übersetzungsagentur) wirbt Dolmetscher aus allen und in alle Sprachen, die in die Konsularische Vertretung des Außenministeriums als beeidigte Übersetzer eingeschrieben werden.
Anforderungen vom Außenministerium an die Sprachkenntnisstufen – durch eine der folgenden Möglichkeiten:
- Beglaubigte Kopie des Diploms für abgeschlossene Hochbildung betreffs der entsprechenden Sprache mit einem gesamten Prädikat vom Diplom nicht niedriger als sehr gut 4.50.
- Zweites Lehrfach in derselben Sprache mit demselben Prädikat von abgeschlossener Hochbildung.
- Beglaubigte Kopie des Diploms für abgeschlossenes Fremdsprachengymnasium in Bulgarien oder abgeschlossene Oberschule in Ausland, mit welcher Sprache sich der Übersetzer bewirbt, mit einem Prädikat nicht niedriger als sehr gut 4.50. (Diplome aus ausländischen Universitäten und Schulen werden nur nach Legalisierung vom Ministerium der Bildung und Wissenschaft begutachtet)
- Beglaubigte Kopie des Diploms für abgeschlossene Hochbildung in Lehrfächern, bei denen eine Staatsprüfung in Fremdsprache abgelegt wird, wenn die Note nicht niedriger als sehr gut 4.50 ist.
- International anerkanntes Zertifikat für Sprachkenntnisstufen, wie folgt:
- Englisch – ESU 6,7, 8 & 9; Pitman – Higher Intermediate & Advanced; IELTS – 6,7,8 & 9] UCLES – CAE & CPE; UCLES RSA (CCSE) 3 & 4; Oxford-Higher & Diploma; ARELS-Higher; Trinity 10,11 & 12; LCCI SEFIC-Intermediate & Advanced, sowie die sie angeglichenen amerikanischen Tests.
- Französisch – DALF (höchstes Niveau), von den französischen Instituten im Ausland ausgestellt.
- Spanisch – DELE SUPERIOR.
- Deutsch – ZMP, vom Goethe-Institut ausgestellt.
- Für die übrigen Sprachen gelten die international anerkannten Zertifikate, die den Sprachkenntnisstufen nach dem Allgemeinen Europäischen Sprachrahmen entsprechen, und zwar der Stufe C2.
Fragen und Kontakte: +359 88 690 11 12 und office@bfgroup.eu